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Der Euro (€) ist die Währung der Europäischen Währungsunion (EWWU) und damit gemeinsame offizielle Währung in 21 europäischen Staaten. 15 dieser Staaten gehören der EU an. Neben dem US-Dollar ist der Euro die wichtigste Währung der Welt. Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld, drei Jahre später am 1. Januar 2002 erstmals als Bargeld eingeführt. Damit löste der Euro die nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab.
Der Euro als politisches Projekt
Der Ursprung des Euro als einheitliche Währung der EU ist in den Ursprüngen der Europäischen Union sowie in der globalen Wirtschaftsgeschichte zu suchen. Einerseits war die realwirtschaftliche Integration mit der Zollunion 1968 schon weit fortgeschritten, andererseits hatte der Zusammenbruch des Wechselkurssystems von Bretton Woods zu stark schwankenden Wechselkursen geführt, die nach Ansicht der Politik den Handel behinderten.
1970 wurde erstmals die Idee einer europäischen Währungsunion konkretisiert. Im sogenannten „Werner-Plan“ erarbeitete der luxemburgische Premierminister Pierre Werner mit Experten eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) mit einer einheitlichen Währung. Das Vorhaben, dessen Ziel es war, die WWU bis 1980 zu realisieren, scheiterte unter anderem wegen des Zusammenbruchs des Bretton-Woods-Systems.
Statt dessen wurde 1972 der Europäische Wechselkursverbund gegründet und 1979 das Europäische Währungssystem (EWS). Das EWS sollte allzu starke Schwankungen der nationalen Währungen verhindern. Zu diesem Zweck wurde die ECU (European Currency Unit) geschaffen – eine Verrechnungseinheit, die man als Vorläufer des Euro bezeichnen kann. Banknoten in ECU gab es allerdings nicht, Münzen wurden auch nur als symbolische Sonderedition ausgegeben. Allerdings wurden von einigen Mitgliedstaaten der EG Anleihen und Obligationen in ECU ausgegeben, die auch an den Börsen gehandelt wurden. Im Jahr 1988 erarbeitete der Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion unter Leitung des Vorsitzenden der Europäischen Kommission, Jacques Delors, den sogenannten „Delors-Bericht“. Dieser sah in drei Schritten die Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vor.
Realisierung des Euro-Projektes.
Vorgeschichte.
Die erste Stufe der Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe: Das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde gegründet und die Haushaltslage der Mitgliedstaaten überprüft. Außerdem legte am 16. Dezember 1995 der Europäische Rat in Madrid den Namen der neuen Währung fest: „Euro“.
Namensfindung.
Vor diesem Datum waren auch andere Namen im Gespräch. Wichtige Kandidaten waren dabei europäischer Franken, der wegen seiner spanischen Übersetzung (Franco) nicht ausgewählt werden konnte, europäische Krone und europäischer Gulden. Durch die Verwendung eines bereits bekannten Währungsnamens sollte dabei Kontinuität signalisiert werden und das Vertrauen der Bevölkerung in die neue Währung gefestigt werden. Darüber hinaus hätten einige Teilnehmerländer den bisherigen Namen ihrer Währung beibehalten können. Einige liebäugelten auch mit „ECU“, dem Namen der alten EU-Verrechnungswährung. Allerdings scheiterten alle Vorschläge an den Vorbehalten einzelner Staaten, insbesondere Großbritanniens. Als Reaktion schlug die deutsche Delegation um Finanzminister Theodor Waigel den Namen „Euro“ vor.
Die symbolische Wertangabe Euro auf einer Medaille ist erstmals für eine Ausgabe aus dem Jahr 1965 nachweisbar. Eine weitere private Prägung mit dieser Nominalbezeichnung ist 1971 in den Niederlanden hergestellt worden. Dabei wird der erste Buchstabe der Bezeichnung Euro als ein C mit eingefügtem kurzem leicht geschlängelten Strich geschrieben. Der erste Buchstabe der Umschrift EUROPA FILIORUM NOSTRORUM DOMUS (lat.: Europa [ist] das Haus unserer Kinder) wird ebenso geschrieben.
EU-Konvergenzkriterien und der Stabilitäts- und Wachstumspakt
Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EG-Mitgliedstaaten auf sogenannte „Konvergenzkriterien“, die Staaten erfüllen müssen, die der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel wurden zwei dieser Kriterien auf dem EG-Gipfel 1996 in Dublin auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert von den Euroländern in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren (Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts).
Im November 2004 wurde bekannt, dass Griechenland die Konvergenzkriterien zu keinem Zeitpunkt erfüllt hatte. Statt dessen hatte es das tatsächliche Haushaltsdefizit verschleiert, indem gefälschte Daten an die EU-Kommission gemeldet worden waren. Die dadurch eigentlich irreguläre Teilnahme am Euro hatte allerdings keine rechtlichen Konsequenzen, da ein derartiger Fall in den Verträgen nicht berücksichtigt worden war.
Auch die Kriterien des SWP wurden von mehreren Euroländern verletzt (darunter mehrfach Deutschland und Frankreich).
Einführung des Euro als Buchgeld.
Am 31. Dezember 1998 wurden die Wechselkurse vom damaligen Ratsvorsitzenden der EU-Finanzminister Rudolf Edlinger (Österreich) zwischen dem Euro und den einzelnen Währungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, und der Euro wurde somit am 1. Januar 1999 gesetzliche Buchungswährung. Er ersetzte die ECU in einem Umrechnungsverhältnis von 1:1. Einen Tag später, am 2. Januar, notierten bereits die europäischen Börsen in Mailand, Paris und Frankfurt am Main sämtliche Wertpapiere in Euro. Eine weitere Änderung im zeitlichen Zusammenhang mit der Euroeinführung war der Wechsel in der Methode der Preisdarstellung für Devisen. In Deutschland war bis zum Stichtag die Preisnotierung (1 US$ = x DM) die übliche Darstellungsform. Seit 1. Januar 1999 wird der Wert von Devisen in allen Teilnehmerländern in Form der Mengennotierung dargestellt (1 EUR = x US$). Ferner konnten seit dem 1. Januar 1999 Überweisungen und Lastschriften in Euro ausgestellt werden (in Griechenland seit dem 1. Januar 2001). Konten und Sparbücher durften alternativ auf Euro oder die alte Landeswährung lauten, Wertpapiere wurden nur noch in Euro gehandelt.
Der endgültige Übergang zum Euro.
Deutschland und Österreich.
In Deutschland wurde der Euro im Rahmen des sogenannten „Frontloading-Verfahrens“ ab September 2001 an Banken und Handel verteilt. Der Handel sollte durch die Ausgabe von Euro und Annahme von DM in den Umtauschprozess einbezogen werden. Ab dem 17. Dezember 2001 konnte in deutschen Banken und Sparkassen bereits eine erste Euro-Münzmischung, auch „Starterkit“ genannt, erstanden werden. Diese Starterkits beinhalteten 20 Münzen im Wert von 10,23 Euro und wurden für 20 DM ausgegeben. In Österreich enthielten die Starterkits 33 Münzen im Gesamtwert von 14,54 Euro und wurden für 200 Schilling ausgegeben. Die allgemeine Geldausgabe – insbesondere auch der neuen Geldscheine – begann am 1. Januar 2002.
In Deutschland ist bei den Filialen der Deutschen Bundesbank (ehemals Landeszentralbanken) der Austausch der DM für Euro möglich. Im Rahmen von Sonderaktionen nehmen manche deutschen Handelsketten und Einzelhändler hin und wieder die Deutsche Mark als Zahlungsmittel an.
Trotz der einfachen und kostenlosen Umtauschmechanismen waren im Mai 2005 noch DM-Münzen im Wert von 3,72 Milliarden Euro (fast 46 % des Münzbestandes vom Dezember 2000) im Umlauf. Der Wert der noch nicht in Euro umgetauschten Banknoten beläuft sich auf 3,94 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich nach Ansicht der Deutschen Bundesbank jedoch größtenteils um verlorengegangenes oder zerstörtes Geld.
Der Euro ist somit die fünfte Währung in der deutschen Währungsgeschichte seit der Reichsgründung 1871. Vorgänger waren Goldmark, Rentenmark (später Reichsmark), Deutsche Mark sowie die Mark der DDR (vorher Deutsche Mark bzw. Mark der Deutschen Notenbank).
Andere Länder.
Während einer gewissen Übergangszeit, die in jedem Land individuell entweder bis Ende Februar 2002 oder bis Ende Juni 2002 andauerte, existierten in jedem teilnehmenden Land Zahlungsmittel in Euro und der alten Landeswährung parallel. Mittlerweile sind die ehemaligen Landeswährungen keine gültigen Zahlungsmittel mehr. Die meisten Währungen können jedoch noch bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken gegen Euro eingetauscht werden.
Karte europäischer Staaten mit Bezug zum Euro
EU-Länder mit Euro
EU-Länder im WKM II
EU-Länder außerhalb des WKM II
Nicht-EU-Mitglieder mit Euro
Portugiesische Escudo-Münzen, französische Francs-Münzen, belgische und luxemburgische Franken-Münzen, niederländische Gulden-Münzen sowie griechische Drachmen-Münzen sind nicht mehr umtauschbar.
In Frankreich und Spanien werden nach wie vor die Preise ergänzend in Francs bzw. Pesetas ausgezeichnet, häufig dabei sogar in größerer Schrift.
Akzeptanz des Euro in Deutschland.
In Deutschland hat ein Forschungsteam der Fachhochschule Ingolstadt zweieinhalb Jahre nach Einführung des Euros eine Studie zu dessen Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung vorgelegt. Danach standen zur Erhebungszeit fast 60 % der deutschen Bevölkerung dem Euro positiv gegenüber. Viele der Befragten trauerten jedoch um die DM. Auch rechneten viele der Befragten Preise von Euro in DM um, bei höheren Beträgen häufiger als bei niedrigen. Bei allen Preisen rechneten lediglich 48 % der Befragten um, bei Preisen über 100 Euro jedoch noch 74 %. Der Grund hierfür ist der einfache Umrechnungsfaktor (recht genau 1:2, exakt 1:1,95583).
Zudem verbindet die Bevölkerung mit der Einführung des Euros aber auch eine allgemeine Preisanhebung, die Teile des Einzelhandels vornahmen.
In manchen europäischen Ländern (zum Beispiel in Frankreich und den Niederlanden) waren Preiserhöhungen im Zeitraum der Euro-Einführung gesetzlich untersagt, in Deutschland hatte man auf eine Selbstverpflichtung des Handels gesetzt.
Im Verbraucherpreisindex (VPI) war die Preiserhöhung aufgrund des Warenkorb-Berechnungsverfahrens (Berechnung nach anteiligen Ausgaben der privaten Haushalte in den verschiedenen Güterkategorien) nicht so deutlich, da die Preiserhöhung nicht in allen Warenkategorien zu Buche schlug.
Bei Auslandsreisen und Urlaubsaufenthalten in seinem Geltungsbereich gewinnt der Euro deutlich an Sympathie. Auch der bessere Preisvergleich innerhalb Europas wird positiv vermerkt. Laut der oben genannten Studie begrüßen viele der Befragten auch, dass durch die gemeinsame EU-Währung ein Gegenpol zu US-Dollar und Yen geschaffen wurde.
Laut Eurobarometer 2006 war eine relative Mehrheit von 46 % der deutschen Bevölkerung der Meinung, „Der Euro ist gut für uns, er stärkt uns für die Zukunft“, während 44 % der Meinung waren, der Euro „schwächt das Land eher“. 2002 waren die Eurobefürworter (39 %) noch in der Minderheit gegenüber den Euroskeptikern (52 %).
Eine Studie der Dresdner Bank im Auftrag der Forschungsgruppe Wahlen ergab allerdings Ende 2007 ein Absinken der Euroakzeptanz der Deutschen auf 36 % gegenüber 43 % im Jahr 2004.
Europäische Zentralbank.
Der Euro wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main kontrolliert. Diese nahm am 1. Juni 1998 ihre Arbeit auf. Die Verantwortung ging jedoch erst mit dem Start der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. Januar 1999 von den Nationalen Zentralbanken (NZB) auf die EZB über. Neben der in Artikel 105 des EG-Vertrags festgelegten Sicherung der Preisstabilität, hat die EZB auch noch die Aufgabe, die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten zu unterstützen. Weitere Aufgaben der EZB sind die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik, die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten, die Durchführung von Devisengeschäften, die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld und die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs. Um die Unabhängigkeit der EZB zu wahren, darf weder sie, noch eine der NZB Anweisungen einer der Regierungen der Mitgliedsstaaten erhalten oder einholen. Diese juristische Unabhängigkeit ist notwendig, da die EZB das ausschließliche Recht der Banknotenausgabe inne hat und somit Einfluss auf die Geldmenge des Euro hat. Dies ist notwendig, um nicht der Versuchung zu erliegen, eventuelle Haushaltslöcher mit einer erhöhten Geldmenge auszugleichen. Dadurch würde das Vertrauen in den Euro schwinden und die Währung würde instabil werden.
Die Europäische Zentralbank bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken, wie der Deutschen Bundesbank, das Europäische System der Zentralbanken und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Beschlussorgan ist der EZB-Rat, der aus dem Direktorium der EZB und den Präsidenten der Nationalen Zentralbanken gebildet wird. Das Direktorium besteht wiederum aus dem Präsidenten der EZB, dessen Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die allesamt regelmäßig für eine Amtszeit von acht Jahren von den Mitgliedern der EWU gewählt und ernannt werden, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Ökonomische Folgen der Einheitswährung.
Vorteile.
Von der Einführung des Euro erwartete man verstärkten Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Eurozone, da bisher bestehende innergemeinschaftliche Wechselkursrisiken und die dadurch notwendigen Währungsabsicherungen für europäische Unternehmen wegfallen. Es wurde vermutet, dass dies von Vorteil für die Bevölkerung der Eurozone sein würde, da Handel in der Vergangenheit eine der Hauptquellen ökonomischen Wachstums war.
Weiterhin ging man davon aus, dass Preisunterschiede für Produkte und Dienstleistungen in den Ländern der Eurozone abnehmen würden: Durch Arbitrage-Handel (Handel gleicher Produkte und Dienstleistungen zwischen den Euro-Ländern) sollten bestehende Unterschiede schnell ausgeglichen werden. Dies führe zu verstärktem Wettbewerb zwischen Anbietern und damit zu niedriger Inflation und mehr Wohlstand der Verbraucher.
Nachteile.
Einige Wirtschaftswissenschaftler äußerten Bedenken zu den Gefahren einer Einheitswährung für eine so große und heterogene Wirtschaftszone wie das Euroland. Insbesondere bei asynchronen Konjunkturzyklen bereite eine angemessene Geldpolitik Schwierigkeiten.
Ein wesentliches volkswirtschaftliches Problem stellt die Festlegung der Wechselkurse der an der Einheitswährung beteiligten Währungen dar. Eine Volkswirtschaft, die mit überbewerteter Währung der Einheitswährung beitritt, wird im Vergleich ein höheres Vermögen, jedoch auch höhere Kosten und Preise aufweisen als Staaten, die unterbewertet oder reell bewertet der Einheitswährung beitreten. Ein volkswirtschaftlicher Ausgleich der Überbewertung ist in der Folge nur schwer erreichbar.
Bei einer überbewerteten Wirtschaft wirkt der zusätzliche Importanreiz bei den höheren Preisen deflationär. Die höheren Kosten mindern die Exportvoraussetzungen im gemeinsamen Währungsraum und begünstigen die Verlagerung der Produktion in kostengünstigere Staaten. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten, sind Kostensenkungen (in prozentualer Höhe der Überbewertung) unausweichlich. Zur Finanzierung der Kostensenkungen kann reell nur die Abschöpfung des durch die Überwertung gestiegenen Vermögens herangezogen werden.
Politisch war und ist fraglich, ob EZB und Europäische Kommission die Mitgliedsländer zu hinlänglicher Haushaltsdisziplin werden anhalten können: Entziehen sich einzelne Länder oder Ländergruppen ihrer haushaltspolitischen Verantwortung, werden Inflationsrate und Finanzierungskosten für diese Länder solange relativ niedrig bleiben, wie sich der Großteil der restlichen Euro-Länder nicht zu stark verschuldet. Dies könnte verspätete oder nicht ausreichende Korrekturen der Haushaltspolitiken fördern und zu Wohlstandseinbußen führen.