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Экономические системы (стр. 2 из 2)

Lediglich über das Geld- und Kreditwesen besitzt die offentli-dn Hand Steuerungsmoglichkeiten (vgl. S. 396), vor allem durch dit weisungsunabhangige Bundesbank über die Steuerung des Diskont- und Lombardsatzes für Geld- und Kassenkredite (Zins­politik), die von den Kreditinstituten bei der Bundesbank zu un­terhaltenden Mindestreserven, die Menge des umlaufenden Gel-dt» und die Stutzung der DM durch An- oder Verkaufe ausländi-xher Wahrungen. Innerhalb der Europaischen Gemeinschaft be-ttthen nahezu feste Wechselkurse, wobei unter den EG-Landern Bit der Rechnungseinheit ECU abgerechnet wird.

Beispiele Geldwesen (BuBankG, BuHaushaltsO; WahrungsG; De potG).

Kreditwesen (BausparkassenG, WohnungsbauforderungsG; Woh-nungsbaupramienG; SparpramienG; Staatsanleihen, Art. 115 GG; In-TtsimentverwaltungsG; VermogensbildungsG).

4. Kartellrecht*

Um die Wettbewerbsfähigkeit und Selbständigkeit einzelner Unternehmen zu erhalten, werden Konzentrationen innerhalb l»«(immter Wirtschaftszweige und die damit verbundene Gefahr derMarktaufteilung und des Preisdiktats durch den Staat (Bun-dtskartellamt) kontrolliert.

' Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 20 2 90, BGBI I 235.